Abschnitt I — Für alle Kunden
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bestellbedingungen gelten zwischen dem Betreiber der Plattform (Anbieter: Sebastian Reinhardt, Einlasshelden.de, Peperkamp 2, 25451 Quickborn; weitere Angaben im Impressum der jeweiligen Marke, „Einlasshelden“ oder „GateHeroes“) und dem Inhaber des Kundenkontos (Kunde) für jeden Kauf kostenpflichtiger Leistungen über die Plattform, unabhängig von der Zahlungsart. Sie gelten für Unternehmer und Verbraucher gleichermaßen, auch für Käufe auf Rechnung und für Leistungen, die der Anbieter für das Kundenkonto anlegt oder hinzubucht. Legt der Anbieter einen Kauf für einen Verbraucher an, gilt § 14 Abs. 3 entsprechend.
(2) Kunde kann ein Unternehmer (§ 14 BGB) oder ein Verbraucher (§ 13 BGB) sein. In welcher Eigenschaft der Kunde kauft, richtet sich nach § 11. Ist der Kunde Verbraucher, gilt zusätzlich Abschnitt II; er geht den übrigen Bestimmungen vor.
(3) Für die Nutzung der Plattform gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen, insbesondere deren Nutzungsregeln und Haftungsbestimmungen.
§ 2 Zahlungsarten, Vertragsschluss, Preis
(1) Welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen, richtet sich nach dem Land, das im Kundenkonto hinterlegt ist. Kunden mit Sitz in Deutschland zahlen über den Zahlungsdienstleister Stripe; den Kauf auf Rechnung bietet der Anbieter nur Kunden mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland an, deren Kundenkonto er dafür freigeschaltet hat, Unternehmern wie Verbrauchern. Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands zahlen über Stripe Managed Payments (§ 3). Die verfügbaren Zahlungsarten werden zu Beginn des Bestellvorgangs angezeigt.
(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch die Freischaltung der Leistung, also in dem Zeitpunkt, ab dem die Leistung im Kundenkonto bereitsteht (Kontingente, Gästeplätze und E-Mail-Mengen sind sichtbar, der Kunde kann die Leistung einrichten und nutzen). Abweichend hiervon kommt der Vertrag bei der Auswahl einer Sofortzahlungsart bereits zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung durch den Kunden zustande. Sofortzahlungsarten sind die Zahlung per Karte (auch über Apple Pay und Google Pay), über Link, über Amazon Pay und über PayPal, jeweils über Stripe; der Bestellvorgang zeigt die jeweils verfügbaren zu Beginn an (Absatz 1). Weder eine reine Bestätigung des Eingangs der Bestellung noch die Bestellbestätigung stellen ansonsten eine Annahme dar. Bis zur Annahme kann der Anbieter die Bestellung ablehnen. Bei einer Sofortzahlungsart kann der Anbieter nach Vertragsschluss nur zurücktreten, wenn a) die Freischaltung technisch unmöglich ist, b) die gekaufte Leistung für dasselbe Event, dieselbe Event-Gruppe bzw. dasselbe Ziel bereits besteht (doppelter Kauf), c) das Event oder der Workspace, für das bzw. den gekauft wurde, nicht mehr besteht, d) der Kunde das Kundenkonto gekündigt hat, auch wenn der Vertrag nach einer Kündigung „zum Ende“ noch läuft, oder der Vertrag über das Kundenkonto beendet ist, e) die Zahlung erst eingeht, nachdem der Bestellvorgang abgebrochen wurde, f) ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht (z. B. Zahlung mit einer gestohlenen Karte); er teilt dem Kunden den Grund mit. Hat der Kunde bereits gezahlt und wird die Bestellung abgelehnt oder tritt der Anbieter zurück, erstattet der Anbieter den Betrag unverzüglich.
(3) Maßgeblich ist der Preis, den der Kunde beim Absenden der Bestellung bestätigt. Weicht der Preis in diesem Moment von dem zuvor angezeigten Preis ab, kommt keine Bestellung zustande; der Kunde wird auf den neuen Preis hingewiesen und kann ihn neu bestätigen. Ändert der Anbieter seine Preise zwischen dem Absenden und der Annahme, bleibt es für diese Bestellung beim bestätigten Preis; der Anbieter kann die Bestellung stattdessen nach Absatz 2 ablehnen. Die Umrechnung in eine andere Währung durch den Zahlungsabwickler (§ 3) ist keine Preisänderung in diesem Sinne.
(4) Alle Preise sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.
(5) Lehnt der Anbieter die Bestellung nicht ab (bei einer Sofortzahlungsart: tritt er nicht nach Absatz 2 zurück), schaltet die Plattform die Leistung automatisch frei: beim Kauf auf Rechnung mit dem Absenden der Bestellung, bei einer Sofortzahlungsart unmittelbar nach der Bestätigung der Zahlungsanweisung, bei den übrigen Zahlungsarten, sobald die Zahlung abgeschlossen ist. Eine Freischaltung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gibt es nicht; das gilt auch für einen Verbraucher, der das Verlangen nach § 14 Abs. 1 nicht erklärt hat. Für ihn ruhen bis zur Erklärung oder bis zum Ablauf der Widerrufsfrist die Schritte mit Außenwirkung (§ 14 Abs. 4).
§ 3 Käufe über Stripe Managed Payments
(1) Bei Käufen über Stripe Managed Payments (Kennzeichnung „Sold through Link“) wickelt die Sold through Link, LLC, ein Unternehmen der Stripe-Gruppe, die Zahlung als Merchant of Record ab. Für den Bezahlvorgang, die Umsatzsteuer, den Zahlungsbeleg, Erstattungen und die Stornierung des Zahlungsvorgangs gelten ergänzend und insoweit vorrangig die „Sold Through Link Terms“ von Stripe (https://link.com/terms), denen der Kunde im Checkout zustimmt. Für die Leistungen der Plattform gelten diese Bestellbedingungen.
(2) Den Zahlungsbeleg bzw. die Rechnung für diese Käufe stellt die Sold through Link, LLC aus. Der Anbieter stellt dafür keine eigene Rechnung aus; § 4 Abs. 1 bis 3 gilt insoweit nicht.
(3) Erstattungen können auch durch die Sold through Link, LLC nach deren Erstattungsrichtlinie erfolgen. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere das Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 13), bleiben unberührt.
(4) Rückbuchungen bearbeitet die Sold through Link, LLC. Die Freischaltung der mit einer solchen Zahlung bezahlten Leistungen steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Zahlung an die Sold through Link, LLC dauerhaft wirksam bleibt (§ 158 Abs. 2 BGB); wird ein Betrag zurückgebucht, entfällt sie. Im Übrigen gilt § 8 entsprechend, mit Ausnahme von § 8 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2, Abs. 7 und Abs. 8. Endet die Rückbuchung zulasten des Anbieters, gibt es abweichend von § 8 Abs. 6 keinen Ausgleich: der Entzug bleibt bestehen, und die Sperre nach § 8 Abs. 4 bleibt bestehen, bis der Anbieter sie aufhebt. Eine Erstattung im Sinne von § 9 ist auch eine Erstattung durch die Sold through Link, LLC.
§ 4 Rechnungen, Kauf auf Rechnung, Erstattungen
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, Rechnungen, Rechnungskorrekturen und Stornorechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu erhalten. Der Anbieter sendet sie an die Kontakt-E-Mail-Adresse des Kundenkontos (§ 10), ist keine hinterlegt, an die Adresse, mit der sich der Kunde anmeldet, und stellt sie im Kundenkonto zum Abruf bereit.
(2) Beim Kauf auf Rechnung nennt die Rechnung ein festes Fälligkeitsdatum; es ist das Rechnungsdatum zuzüglich 7 Tage. Der Kunde zahlt bis zu diesem Tag. Mit Ablauf dieses Tages kommt er ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auf Rechnungen an Verbraucher weist der Anbieter zusätzlich darauf hin, dass der Verbraucher spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug kommt (§ 286 Abs. 3 BGB).
(3) Über Erstattungen entscheidet der Anbieter; § 3 Abs. 3 bleibt unberührt. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere das Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 13) und Mängelrechte, bleiben unberührt. Erstattet der Anbieter eine Zahlung ganz oder teilweise, erhält der Kunde eine Rechnungskorrektur; die ursprüngliche Rechnung bleibt unverändert. Wird eine Rechnung storniert, erhält der Kunde eine Stornorechnung. Eine Rückbuchung ändert die Rechnung nicht.
(4) Eine Erstattung oder ein Storno führt nicht von selbst zum Entzug der Leistung; darüber entscheidet der Anbieter nach § 9. Nach einem Widerruf endet die Leistung mit dem Widerruf.
§ 5 Wechsel auf ein größeres Paket (Upgrade)
(1) Gästepakete werden je Event gekauft. Ein weiteres Paket für dasselbe Event ist nur als Wechsel auf eine größere Stufe möglich (Upgrade). Solange für das Event ein Paketkauf mit noch nicht abgeschlossener Zahlung besteht, ist kein weiteres Paket für dieses Event kaufbar.
(2) Beim Upgrade zahlt der Kunde den Preis der neuen Stufe abzüglich einer Anrechnung für das bisherige Paket. Angerechnet wird nur, was der Kunde für das bisherige Paket tatsächlich bezahlt hat, abzüglich erstatteter und zurückgebuchter Beträge, und zwar mit dem Wert zum Zeitpunkt des damaligen Kaufs. Beim Kauf auf Rechnung wird erst angerechnet, wenn die Zahlung beim Anbieter eingegangen ist. Unentgeltlich freigeschaltete Leistungen (§ 7) werden nicht angerechnet. Eine Herabstufung mit Erstattung gibt es nicht.
(3) Deckt die Anrechnung den Preis der neuen Stufe, ist das Upgrade nicht über die Plattform möglich; der Kunde kann sich an den Anbieter wenden.
(4) Beruht der Preis eines Upgrades auf der Anrechnung einer früheren Zahlung, ist die Anrechnung Teil seines Preises. Wird die frühere Zahlung zurückgebucht, fehlt dieser Teil; der Anbieter behält das Upgrade dann nach § 8 ebenfalls zurück, auch wenn der übrige Preis mit einer anderen Zahlung bezahlt wurde.
§ 6 Domain-Paket (eigene Domain)
(1) Mit einem Domain-Paket kann der Kunde eine eigene Domain mit seinen Landingpages verbinden. Ein Domain-Paket gilt zwölf Monate; die Laufzeit ist eine Eigenschaft des Domain-Pakets. Ein Domain-Paket ist enthalten in Gästepaketen ab der Stufe und in Käufen von Gästekapazität ab der Menge, die die Preisseite dafür ausweist. Im Übrigen kann der Kunde es je Domain als Zusatzleistung kaufen. Ein enthaltenes Domain-Paket gilt zwölf Monate ab der Freischaltung des Kaufs, der es enthält, für eine Domain nach Wahl des Kunden; seine Laufzeit beginnt auch, wenn der Kunde noch keine Domain gewählt hat. Ein als Zusatzleistung gekauftes Domain-Paket gilt zwölf Monate ab der Freischaltung. Ist für diese Domain beim Kauf ein Domain-Paket aktiv, ist der Kauf eine Verlängerung: Das neue Domain-Paket gilt zwölf Monate ab dem Ende des aktiven; der Bestellvorgang nennt es als Verlängerung mit Beginn und Ende. Verlängert wird nur durch ein so gekauftes Domain-Paket; ein enthaltenes Domain-Paket verlängert kein aktives, auch wenn der Kunde es für dieselbe Domain wählt. Jeder Zeitraum wird beim Kauf genannt und ändert sich danach nicht, auch wenn ein anderer Kauf entfällt; ändern kann ihn nur der Kunde selbst auf seinen ausdrücklichen Wunsch (etwa ein gekauftes weiteres Domain-Paket sofort beginnen lassen), was der Anbieter per E-Mail bestätigt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann außerdem die Restlaufzeit des Domain-Pakets einer Domain, die er entfernt hat, als Verlängerung an das Domain-Paket einer anderen Domain angeschlossen werden; der Anbieter nennt vorher Beginn und Ende und bestätigt die Änderung per E-Mail. Das Anschließen ist ausgeschlossen, solange das Kundenkonto gekündigt oder nach § 8 Abs. 4 gesperrt ist; für eine Domain ohne aktives oder gekauftes Domain-Paket kann die Restlaufzeit weiter genutzt werden. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht; der Anbieter erinnert den Kunden 30 und 7 Tage vor dem Ablauf des Domain-Pakets per E-Mail und im Kundenkonto. Keine Erinnerung per E-Mail gibt es, solange das Kundenkonto gekündigt ist, wenn der Anbieter das Domain-Paket oder den Kauf, der es enthält, entzogen oder eine Kündigung des Domain-Pakets aus wichtigem Grund anerkannt hat, und für ein Domain-Paket, das keiner Domain zugeordnet ist.
(2) Ein enthaltenes Domain-Paket bleibt enthalten, auch wenn Gästeplätze verbraucht werden. Es entfällt, wenn der Kauf entzogen wird, der es enthalten hat.
(3) Entzieht der Anbieter diesen Kauf aus einem anderen Grund als einer Rückbuchung, bleibt die Domain bis zum Ende des siebten Kalendertags nach dem Entzug, 23:59 Uhr (Zeitzone Europe/Berlin), erreichbar. Schließt der Kunde bis dahin den Kauf eines Domain-Pakets für die Domain als Zusatzleistung ab, bleibt sie ohne Unterbrechung erreichbar; der Kauf ist dann eine Verlängerung um zwölf Monate ab dem Ende dieser Frist und wird beim Kauf so genannt. Wird der Entzug später aufgehoben, bleiben beide Zeiträume, wie sie sind. Beruht der Entzug auf einem Irrtum des Anbieters, erstattet er den Preis des nachgekauften Domain-Pakets anteilig für die doppelt gedeckte Zeit. Wird der Kauf wegen einer Rückbuchung entzogen, ist die Domain sofort nicht mehr erreichbar.
(4) Ist für die Domain kein Domain-Paket enthalten oder gekauft oder ist es abgelaufen, ist sie über die Plattform nicht mehr erreichbar, und E-Mails an Gäste werden mit der Absenderadresse des Anbieters versandt. Antworten von Gästen erreichen dann nicht mehr das Postfach des Kunden. Wird die Leistung wieder freigegeben oder ein Domain-Paket für die Domain gekauft, gilt wieder die Absenderadresse des Kunden.
(5) Eine ordentliche Kündigung eines Domain-Pakets vor Ablauf seiner Laufzeit ist ausgeschlossen; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Verbraucher können die Kündigung auch über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ erklären.
§ 6a Rückblick
(1) Zu einer Landingpage kann der Kunde einen Rückblick kaufen, zusammen mit der Landingpage oder bis 30 Tage nach dem Ende ihres Leistungszeitraums (§ 12 Abs. 2 c). Mit dem Rückblick bleibt die Landingpage nach diesem Ende erreichbar, und der Kunde kann ihre Inhalte weiter bearbeiten; Anmeldungen sind nicht mehr möglich.
(2) Der Rückblick gilt zwölf Monate ab dem Ende des Leistungszeitraums der Landingpage (§ 12 Abs. 2 c) oder, wenn er danach gekauft wird, ab seiner Freischaltung. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht; § 6 Abs. 5 gilt entsprechend.
(3) Entfällt die Landingpage durch Widerruf, berechtigten Entzug oder eine Kündigung der Landingpage, entfällt auch der zugehörige Rückblick. Den Preis für den Rückblick erstattet der Anbieter vollständig, soweit dieser noch nicht begonnen hat, andernfalls anteilig als Wertersatz.
§ 7 Kulanz
(1) Der Anbieter kann eine Leistung ohne Entgelt freischalten (Kulanz). Ein Anspruch darauf besteht nicht. Für eine Kulanz wird keine Rechnung ausgestellt; sie ist kein Kauf im Sinne dieser Bestellbedingungen.
(2) Der Anbieter kann eine Kulanz wie eine gekaufte Leistung entziehen. Beruht sie auf der Anrechnung einer früheren Zahlung, gilt § 5 Abs. 4 entsprechend.
§ 8 Rückbuchungen
(1) Lässt der Kunde eine bereits geleistete Zahlung über seine Bank oder seinen Zahlungsdienstleister zurückbuchen (Rückbuchung, „Chargeback“), bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen, soweit er begründet ist.
(2) Eine Anfrage der Bank oder des Zahlungsdienstleisters, bei der noch kein Betrag zurückgebucht wurde, ist keine Rückbuchung im Sinne dieses Paragraphen.
(3) Wird ein Betrag zurückgebucht, entzieht der Anbieter mit sofortiger Wirkung vorläufig die mit der Zahlung bezahlten Leistungen sowie die Leistungen nach § 5 Abs. 4 und § 7 Abs. 2. Der vorläufige Entzug ist eine Zurückbehaltung der Leistung, solange die Gegenleistung fehlt (§ 320 BGB); der Vertrag bleibt bestehen. Die Folgen des Entzugs richten sich nach § 9 Abs. 2. Für die Events, an denen eine so entzogene Leistung hängt, sind zugleich der Export der Gästeliste, der Zugangscodes und der Tickets, das Erstellen neuer Tickets, der Import von Gästen und das Anlegen neuer Gäste gesperrt, auch durch die Annahme von Anmeldungen und die Anmeldung über die Landingpage, soweit dabei ein Gast angelegt wird. Gäste suchen, ansehen und löschen, die Auskunft über die Daten eines einzelnen Gastes und der Export des Kundenkontos bleiben möglich; Daten werden deswegen nicht gelöscht.
(4) Zugleich ist am ganzen Kundenkonto der Erwerb weiterer kostenpflichtiger Leistungen gesperrt, einschließlich des Kaufs auf Rechnung und des Anhängens als Verlängerung (eines Kaufs für die Landingpage einer Event-Gruppe nach § 12 Abs. 2 c und der Restlaufzeit einer Domain nach § 6 Abs. 1). Für die Events nach Absatz 3 Satz 4 sind außerdem folgende Funktionen gesperrt: a) die Freischaltung nach § 7 für sie, b) die erstmalige Veröffentlichung ihrer Landingpages, c) das Erhöhen der ihnen zugeteilten Gästekapazität und das Dazukaufen von Zusatzleistungen für sie, auch soweit sie aus bereits bezahltem Guthaben erfolgen, d) die Ausgabe neuer Tickets für sie, e) die erstmalige Freigabe der Einbettung oder der Formular-Seite für sie (Nutzungsbedingungen § 4 Abs. 3). Für die übrigen Events des Kunden bleiben die Funktionen nach Satz 2 frei; insbesondere kann der Kunde Guthaben und Kontingente, die nicht nach Absatz 3 entzogen sind, diesen Events zuteilen. Sperrt der Anbieter das ganze Kundenkonto aus einem anderen Grund (§ 9 der Nutzungsbedingungen), bleibt das unberührt.
(5) Die Sperre nach Absatz 4 erstreckt sich nicht auf bereits veröffentlichte Events einschließlich der Anmeldung über deren Landingpages, über ein eingebettetes Formular und über die Formular-Seite, soweit die Einbettungs-Freigabe schon vor der Sperre gesetzt war, auf bereits ausgegebene Zugangscodes und Tickets und auf die Einlasskontrolle. Für die nach Absatz 3 entzogenen Leistungen gilt § 9 Abs. 2. Die Sperre nach Absatz 3 Satz 4 erfasst nur die dort genannten Events, nicht andere Events des Kunden; bereits ausgegebene Zugangscodes und Tickets bleiben am Einlass gültig, und die Einlasskontrolle bleibt von ihr unberührt. Sie endet mit der Freigabe der entzogenen Leistung nach Absatz 6, und auch dann, wenn die Leistung aus einem anderen Grund entzogen bleibt, sobald an keiner der dort genannten Zahlungen eine Rückbuchung mehr offen oder zulasten des Anbieters beendet und nicht ausgeglichen ist.
(6) Endet die Rückbuchung zugunsten des Anbieters oder zieht der Kunde sie zurück, gibt der Anbieter die mit dieser Zahlung bezahlten und die wegen einer Rückbuchung an ihr nach Absatz 3 vorläufig entzogenen Leistungen wieder frei, sobald weder an dieser Zahlung noch an der Zahlung, mit der die Leistung bezahlt wurde, noch an einer Zahlung, deren Anrechnung ihren Preis trägt (§ 5 Abs. 4), eine Rückbuchung offen oder zulasten des Anbieters beendet und nicht ausgeglichen ist. Endet die Rückbuchung zulasten des Anbieters, bleiben diese Leistungen bis zum Ausgleich der an dieser Zahlung zurückgebuchten Beträge entzogen; mit dem Ausgleich gibt der Anbieter sie unter derselben Voraussetzung wieder frei. Läuft ein Event inzwischen über gekaufte Gästekapazität, bleibt das für dieses Event entzogene Paket entzogen; den dafür gezahlten Betrag erstattet der Anbieter. Die Sperre nach Absatz 4 endet für ein Event zugleich mit der Sperre nach Absatz 3 Satz 4 (Absatz 5), soweit der Anbieter sie nicht aus einem anderen Grund verhängt hat. Der Anbieter kann die Sperren nach Absatz 3 Satz 4 und Absatz 4 jederzeit früher aufheben, auch nur für einzelne Events.
(7) Die Gebühren, die der Zahlungsdienstleister dem Anbieter für eine Rückbuchung berechnet, trägt der Kunde in der tatsächlich angefallenen Höhe, soweit er die Rückbuchung zu vertreten hat (z. B. mangelnde Kontodeckung, unberechtigter Widerspruch). Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die geltend gemachten Gebühren.
(8) Gibt der Anbieter einem Einspruch gegen seine Kündigung aus wichtigem Grund statt (§ 12 Abs. 4 der Nutzungsbedingungen), zahlt der Kunde eine Erstattung, die der Anbieter wegen dieser Kündigung geleistet hat, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rückzahlungsforderung zurück. Mahnt der Anbieter, setzt jede Mahnung eine neue Frist von 14 Tagen; Mahngebühren erhebt er nicht. Zahlt der Kunde auch bis zum Ablauf der Frist einer Mahnung nicht vollständig, kann der Anbieter die Leistungen aus dem Kauf, zu dem die Erstattung gehört, zurückbehalten, bis der Betrag vollständig gezahlt ist; der Vertrag bleibt bestehen, und die Folgen richten sich nach § 9 Abs. 2. Schuldet der Anbieter dem Kunden aus demselben Kauf eine Erstattung, solange die Rückzahlungsforderung offen ist, zahlt er sie nicht aus, sondern verrechnet sie mit der Rückzahlungsforderung; nur einen Überschuss zahlt er aus. Ist die Rückzahlungsforderung durch Zahlung oder Verrechnung vollständig beglichen, gibt der Anbieter die Leistungen wieder frei.
(9) Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
§ 9 Entzug von Leistungen
(1) Der Anbieter ist außer im Fall des § 8 berechtigt, dem Kunden eine Leistung zu entziehen, wenn er die Zahlung dafür erstattet hat, die Rechnung dafür storniert wurde oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn die Rechnung nach Fälligkeit trotz Erinnerung unbezahlt bleibt oder die Leistung missbräuchlich genutzt wird. Einen Entzug aus einem anderen wichtigen Grund kündigt der Anbieter vorher in Textform an, außer bei einem Missbrauch, der sofortiges Handeln erfordert. Für Verbraucher gilt § 15 Abs. 3.
(2) Der Entzug hat folgende Folgen: a) Die Gästekapazität des Events sinkt entsprechend, bei gekaufter Gästekapazität sinkt das Guthaben. b) Wurde die Leistung bereits genutzt, weist die Einlasskontrolle die Zugangscodes der zuletzt angelegten Gäste über der verbleibenden Kapazität ab. Bereits eingelassene Gäste sind nicht betroffen. Geräte, die ohne Verbindung arbeiten, übernehmen die Sperre beim nächsten Abgleich. c) Ist eine Landingpage Teil der entzogenen Leistung, wird sie nicht mehr angezeigt, und Anmeldungen darüber sind nicht mehr möglich; die Einbettungs-Freigabe (§ 12 Abs. 2 h) bleibt dann bestehen. Ist das bezahlte Paket eines Events Teil der entzogenen Leistung und hat das Event danach kein bezahltes Paket mehr, endet auch die Einbettungs-Freigabe: das Anmeldeformular nimmt über Einbettung und Formular-Seite keine Anmeldungen mehr an. Bereits ausgegebene Zugangscodes bleiben gültig, soweit Buchstabe b nichts anderes bestimmt. d) Für ein Domain-Paket (eigene Domain) gilt § 6. Gegenüber seinen Gästen ist allein der Kunde verantwortlich. Beruht der Entzug auf einem Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, stellt er den Anbieter von Ansprüchen seiner Gäste frei.
(3) Nach einem Entzug kann der Kunde die Leistung erneut kaufen, soweit die Plattform das anbietet.
§ 10 Mitteilungen
(1) Der Kunde hält im Kundenkonto eine erreichbare Kontakt-E-Mail-Adresse aktuell.
(2) Der Anbieter teilt dem Kunden einen Entzug, eine Sperre, die betroffenen Leistungen und den Grund unverzüglich in Textform an diese Adresse mit. Ist keine hinterlegt, an die Adresse, mit der sich der Kunde anmeldet. Für Verbraucher gilt § 15 Abs. 4.
Abschnitt II — Zusätzlich für Verbraucher
§ 11 Kauf als Verbraucher
(1) Verbraucher ist, wer als natürliche Person überwiegend zu Zwecken kauft, die weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Wie ein Verbraucher kauft auch ein Zusammenschluss von Privatpersonen ohne gewerblichen oder beruflichen Zweck, etwa eine private Gesellschaft bürgerlichen Rechts (z. B. ein Abi-Komitee) oder ein nicht eingetragener Verein; er richtet ein Privatkonto ein und kann dort den Namen der Gruppe angeben. Ein eingetragener Verein und jede andere juristische Person ist kein Verbraucher.
(2) Bei der Einrichtung des Kundenkontos wählt der Kunde, ob er das Konto als Unternehmen oder Organisation (Unternehmenskonto) oder als Privatperson (Privatkonto) einrichtet (Konto-Art). Über ein Unternehmenskonto kauft der Kunde nur als Unternehmen oder Organisation; ein Kauf als Privatperson ist darüber nicht möglich. Über ein Privatkonto wählt der Kunde bei jedem Kauf, ob er als Privatperson oder als Unternehmen bzw. Selbständiger kauft; vorausgewählt ist „Privatperson“. Der Anbieter hält die Angabe bei jedem Kauf am Kauf fest.
(3) Die Konto-Art ändert der Anbieter auf Wunsch des Kunden, wenn der Kunde ihm schreibt; der Kunde kann sie nicht selbst ändern. Die Änderung gilt für Käufe, deren Bezahlvorgang nach ihr beginnt; ein vorher begonnener Kauf behält die Angabe, die bei ihm festgehalten ist, auch wenn er erst nach der Änderung abgeschlossen wird; ebenso alle früheren Käufe.
§ 12 Leistungsumfang und Leistungszeitraum
(1) Die Leistungen sind digitale Dienstleistungen: Der Anbieter stellt dem Kunden Funktionen der Plattform bereit. Welche Funktionen eine Leistung umfasst, ergibt sich aus der Beschreibung auf der Preisseite und im Bestellvorgang.
(2) Ein Event ist abgeschlossen, wenn der Kunde es auf der Plattform abschließt oder die Plattform es 48 Stunden nach dem Ende des Termins, dem geplanten Ende des Einlasses bzw. dem letzten Einlass-Scan, je nachdem was am spätesten liegt, selbst abschließt. Will ein Verbraucher das Event innerhalb der Widerrufsfrist selbst abschließen, weist die Plattform ihn vorher darauf hin, dass die Leistung damit vollständig erbracht ist und sein Widerrufsrecht mit dem Abschluss erlischt. Der Kunde kann die Leistungen in folgenden Zeiträumen nutzen (Leistungszeitraum): a) Gästepaket: ab der Freischaltung bis zum Abschluss des Events, für das es gekauft wurde. Jedes Event hat einen Termin mit Beginn und Ende, den der Kunde angibt; die Fristen dieser Bestellbedingungen knüpfen an das Ende des Termins an, nicht an das Einlass-Fenster. Das Gästepaket trägt einen Termin bis zu drei Kalendertagen. Für einen längeren Termin kauft der Kunde ein Mehrtages-Paket dazu (bis 7, 14 oder 31 Tage); sein Preis ist für jedes Event gleich, unabhängig von der Zahl der Gäste, und steht beim Kauf fest. Beim Hochstufen auf ein größeres Mehrtages-Paket zahlt der Kunde die Differenz der Preise; eine Herabstufung mit Erstattung gibt es nicht. Ein Mehrtages-Paket gibt es nur mit einem bezahlten Paket. Das Mehrtages-Paket folgt dem Paket bei Widerruf und Erstattung. Nach der ersten Nutzung des Events (Scan, Ticket-Abruf, Beginn des Einlasses) ist sein Beginn fest; auf Anfrage des Kunden kann der Anbieter den Termin verschieben. b) Gästekapazität und Ticket- bzw. Outreach-Kontingente: ab der Freischaltung, bis das Kontingent verbraucht ist und die Events, denen es zugeteilt wurde, abgeschlossen sind. Der Preis gilt für zwölf Monate ab der Freischaltung des jeweiligen Kaufs; ein danach noch unverbrauchter Rest bleibt ohne weiteres Entgelt nutzbar. c) Landingpage: ab der Freischaltung bis zum Abschluss des Events, für das sie gekauft wurde, spätestens 30 Tage nach dem Tag (Termin-Ende) dieses Events. Die Landingpage einer Event-Gruppe kauft der Kunde einmal für die Gruppe; sie umfasst die Landingpages aller Events, die der Gruppe angehören, und gilt bis zum Abschluss ihres letzten Events, spätestens 30 Tage nach dessen Tag (Termin-Ende), längstens zwölf Monate ab der Freischaltung. Ein weiterer Kauf für dieselbe Gruppe während laufender Zeit ist eine Verlängerung um zwölf Monate ab dem Ende der laufenden Zeit; der Zeitraum wird beim Kauf genannt und ändert sich danach nur auf Erklärung des Kunden (Vorziehen oder Anhängen nach diesem Buchstaben), nicht dadurch, dass ein anderer Kauf entfällt. Entsteht so eine Lücke vor einer Verlängerung, die noch nicht begonnen hat, kann der Kunde sie vorziehen; sie gilt dann ab seiner Erklärung so lange, wie sie gekauft ist: zwölf Monate, ein als Verlängerung angehängter Kauf mit seiner Länge. Solange eine solche Lücke besteht, ist statt eines weiteren Kaufs nur das Vorziehen möglich. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Die Landingpage einer Event-Gruppe ist ein Dauerschuldverhältnis (Absatz 4); § 6 Abs. 5 gilt entsprechend. Nimmt der Kunde ein Event aus der Gruppe heraus, ist seine Landingpage nicht mehr umfasst. Hat ein Event vor dem Beitritt eine eigene Landingpage, die noch nie veröffentlicht war und deren Leistungszeitraum noch läuft, wird deren Preis nur auf den ersten Kauf für die Gruppe angerechnet, also nur, solange für die Gruppe noch kein wirksamer Kauf besteht, und höchstens für eine Landingpage (§ 5 Abs. 2 gilt entsprechend). Widerruft der Kunde diesen Kauf oder entzieht der Anbieter ihn wegen einer Rückbuchung, gilt die angerechnete Landingpage wieder für ihr Event, mit ihrem bisherigen Leistungszeitraum. Löscht der Kunde eine Gruppe, deren Landingpage nie veröffentlicht war, bleibt der Kauf erhalten und kann einer anderen Gruppe zugeordnet werden; sein Leistungszeitraum läuft unverändert weiter. Ist für die andere Gruppe schon ein laufender oder künftiger Zeitraum gekauft, kann der Kunde den Kauf nur als Verlängerung hinter dessen Ende anhängen; er gilt dann so lange wie seine Restlaufzeit im Zeitpunkt der Erklärung. Das Anhängen ist ausgeschlossen, solange das Kundenkonto gekündigt oder nach § 8 Abs. 4 gesperrt ist. Eine übertragene Landingpage fällt dabei nicht an ihr Event zurück. d) Domain-Paket (eigene Domain): zwölf Monate nach § 6 Abs. 1; e) Rückblick: zwölf Monate nach § 6a Abs. 2; f) Medienspeicher: zwölf Monate ab der Freischaltung des jeweiligen Kaufs; jeder Kauf von weiterem Speicher hat seinen eigenen Leistungszeitraum. Der Preis gilt für diesen Zeitraum. Danach bleibt der Speicher ohne weiteres Entgelt nutzbar, solange das Kundenkonto aktiv ist. Führt der Kunde drei Jahre lang kein Event auf der Plattform durch und plant auch keines (Inaktivität), entfällt der Anspruch auf den kostenlosen Medienspeicher. Der Anbieter ist nach zwei Vorwarnungen in Textform berechtigt, die Dateien zu löschen. Der Bestellvorgang bezeichnet den Kauf entsprechend (z. B. „Medienspeicher (1 Jahr bezahlt, danach dauerhaft kostenfrei)“). Der Medienspeicher nimmt die Dateien auf, die der Kunde selbst veröffentlicht (Aushänge, Bilder und Videos seiner Landingpages). Jedes Kundenkonto erhält ohne Kauf ein Grundkontingent, dessen Umfang die Preisseite ausweist; weiteren Speicher kann der Kunde in Schritten von 1 GB kaufen. Löschung: Die Vorwarnungen nach Satz 5 gehen per E-Mail an die Verwalter des Kundenkontos; die Aushänge eines Workspace sind nicht mehr öffentlich abrufbar, wenn dort kein Event angelegt und nicht abgeschlossen ist und seit zwei Jahren keine abgeschlossen wurde (ohne Event: seit seiner Anlage). g) Gastspeicher: für das Event, für das er gekauft wurde (bei einem mehrtägigen Event mit einem gemeinsamen Anmeldeformular für alle seine Tage), ab der Freischaltung bis zum Abschluss des Events. Der Gastspeicher nimmt die Dateien auf, die Gäste bei der Anmeldung hochladen. Ohne gekauften Gastspeicher bietet das Anmeldeformular dieses Events keine Datei-Uploads an; weiteren Speicher kann der Kunde für dasselbe Event nachkaufen. Ist der gekaufte Speicher voll, ist das Upload-Feld gesperrt; vorhandene Dateien werden nicht gelöscht. Löschung: Nach dem Abschluss bleiben die Dateien bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist der Gästeliste des Events ohne weiteres Entgelt gespeichert und werden dann gelöscht; liegt eine Datei unter mehreren Events, mit der letzten Frist. h) Einbettungs-Freigabe: in jedem bezahlten Gästepaket, für jedes Event, dem gekaufte Gästekapazität zugeteilt ist, und für jedes Event, dessen Landingpage gebucht oder durch die Landingpage seiner Event-Gruppe gedeckt ist, ohne Aufpreis enthalten; sie gilt ab der Freischaltung des Pakets, ab der Zuteilung bzw. ab der Deckung durch die Landingpage, im Fall der Landingpage nur solange diese gedeckt ist, bis zum Abschluss des Events, spätestens 30 Tage nach dem Tag (Termin-Ende) dieses Events. Mit ihr darf der Kunde das Anmeldeformular des Events auf Websites einbetten, deren Domain in seiner Liste der erlaubten Einbettungs-Domains steht, und es auf Wunsch als Formular-Seite auf der Domain des Anbieters freigeben; Voraussetzung sind ein hinterlegtes Impressum und eine hinterlegte Datenschutzerklärung (Nutzungsbedingungen § 4 Abs. 3). Im unentgeltlichen Paket ohne gebuchte oder gedeckte Landingpage gibt es kein öffentliches Anmeldeformular, nur die Probe-Anmeldung. Für eine Event-Gruppe darf der Kunde das Anmeldeformular der Gruppe auf Websites einbetten, deren Domain in der Liste der erlaubten Einbettungs-Domains der Gruppe steht, wenn jedes noch nicht abgeschlossene Event der Gruppe ein bezahltes Gästepaket, zugeteilte gekaufte Gästekapazität oder eine gedeckte Landingpage hat; diese Einbettungs-Freigabe endet mit dem Abschluss des letzten Events der Gruppe, spätestens 30 Tage nach dessen Tag (Termin-Ende). Mit diesem Ende erlischt die Einbettungs-Freigabe der Gruppe; nimmt der Kunde danach ein neues Event in die Gruppe auf, setzt er sie neu. Die Landingpage eines Events und die Landingpage einer Event-Gruppe sind nicht Teil der Einbettungs-Freigabe und bleiben kostenpflichtige Zusatzleistungen (Buchstabe c); ist die Landingpage gebucht oder gedeckt, ist die Einbettungs-Freigabe dafür ohne Aufpreis enthalten. Ein Rückblick (§ 6a) verlängert die Einbettungs-Freigabe nicht; nach ihrem Ende zeigt das Formular einen Hinweis, dass die Anmeldung beendet ist.
(3) Nach dem Abschluss bleiben die Daten und Auswertungen des Events im Kundenkonto abrufbar. Das ist keine Leistung nach Absatz 2, sondern gehört zum unentgeltlichen Kundenkonto.
(4) Gästepaket, Gästekapazität, Ticket- und Outreach-Kontingente, Landingpage, Medienspeicher und Gastspeicher (Absatz 2 Buchstaben a, b, c Satz 1, f und g) erbringt der Anbieter als fortlaufende digitale Dienstleistung über den jeweils definierten Leistungszeitraum.
Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Die Leistung ist unabhängig davon vollständig erbracht, ob und wann das Event tatsächlich stattfindet und ob der Kunde die Leistung nutzt, außer bei einer Störung, die der Anbieter zu vertreten hat (siehe unten: „Für alle Kunden gilt“). Das Risiko des stattfindenden Events trägt der Unternehmer. Der Leistungszeitraum nach Absatz 2 beschreibt für Unternehmer nur, wie lange der Kunde die Möglichkeit zur Nutzung hat.
Für alle Kunden gilt: Kann eine Leistung wegen einer Störung, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht wie vereinbart genutzt werden, erstattet der Anbieter für jede davon betroffene Leistung den Preis, bei einer Leistung mit Laufzeit (eigene Domain, Landingpage einer Event-Gruppe, Rückblick, Medienspeicher) den Teil des Preises, der auf die Dauer der Störung entfällt, mindestens für einen Tag. Weitergehende Rechte bleiben unberührt, die Haftung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen.
Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt: Soweit der Verbraucher die Leistung aus Gründen nicht nutzt, die in seiner eigenen Sphäre liegen (z. B. private Absage des Events), bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
Eigene Domain, Rückblick und die Landingpage einer Event-Gruppe (Absatz 2 Buchstaben c Satz 2, d und e) sind Dauerschuldverhältnisse; der Anbieter erbringt sie fortlaufend über ihre Laufzeit.
Bei einem als Verlängerung angehängten Kauf (Abs. 2 c) und bei einer als Verlängerung angehängten Restlaufzeit einer Domain (Abs. 2 d, § 6 Abs. 1) bemisst sich der Anteil an zwölf Monaten; die Zeit vor dem Anhängen gilt als erbracht.
§ 13 Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung in Anlage 1. Sie können den Widerruf auch über die Funktion „Vertrag widerrufen“ erklären, die auf jeder Seite der Plattform und im Kundenkonto bei jedem Kauf erreichbar ist.
Welches Widerrufsrecht gilt, richtet sich nach dem Land des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers beim Vertragsschluss; maßgeblich ist das Land in den Stammdaten seines Kundenkontos. Für Verbraucher aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum gilt Anlage 1, für Verbraucher aus dem Vereinigten Königreich Anlage 4. Das deutsche Recht gewährt Verbrauchern aus anderen Ländern kein Widerrufsrecht; zwingende Rechte nach dem Recht ihres Landes bleiben unberührt. Das sagen der Bestellvorgang vor dem Absenden und die Bestellbestätigung.
§ 14 Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, Erlöschen des Widerrufsrechts, Wertersatz
(1) Ein Verbraucher kann ausdrücklich verlangen, dass der Anbieter mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigen, dass er weiß, dass er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung schuldet und dass sein Widerrufsrecht erlischt, sobald der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat. Die Erklärung ist freiwillig; der Verbraucher kann auch ohne sie bestellen. Er gibt sie über ein eigenes, nicht vorausgewähltes Feld im Bestellvorgang ab oder später an den Stellen nach Absatz 4; der Wortlaut ist für alle Käufe und alle Stellen derselbe. Das gilt für alle Zahlungsarten, auch für den Kauf auf Rechnung. Der Anbieter hält jede Erklärung mit Zeitpunkt, dem angezeigten Wortlaut und der IP-Adresse fest. Wann eine Leistung vollständig erbracht ist und wann Wertersatz geschuldet ist, regeln Absatz 2 und § 12 Abs. 4.
(2) Hat der Verbraucher das Verlangen nach Absatz 1 erklärt, beginnt der Anbieter sofort mit der Ausführung der Dienstleistung. Widerruft der Verbraucher den Vertrag innerhalb der 14-tägigen Frist, schuldet er dem Anbieter einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB). Der Wertersatz berechnet sich anteilig am Gesamtpreis der Leistung, basierend auf der bisherigen Dauer der Bereitstellung im Verhältnis zur Gesamtlaufzeit oder dem Maß der bereits genutzten Kontingente. Das Widerrufsrecht erlischt bei diesen digitalen Dienstleistungen erst, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig (z. B. durch Ablauf des Events oder vollständigen Verbrauch des Kontingents) erbracht hat. Hat der Verbraucher das Verlangen nicht erklärt, schuldet er bei einem Widerruf keinen Wertersatz; der Anbieter erstattet den vollen Preis. Hat er das Verlangen erst nach der Bestellung erklärt (Absatz 4), schuldet er Wertersatz nur für die Leistung, die der Anbieter ab dieser Erklärung erbracht hat.
(3) Der Anbieter bestätigt dem Verbraucher den Vertrag, ein beim Bestellen erklärtes Verlangen nach Absatz 1 im angezeigten Wortlaut mit dem Zeitpunkt der Erklärung, den Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts (Anlage 3) und die Bestellbedingungen spätestens bei der Freischaltung per E-Mail. Ein später erklärtes Verlangen bestätigt er im angezeigten Wortlaut mit dem Zeitpunkt der Erklärung unverzüglich per E-Mail. Keine dieser Bestätigungen ist eine Annahme (§ 2 Abs. 2).
(4) Hat der Verbraucher das Verlangen nach Absatz 1 nicht erklärt, ruhen bis zur Erklärung oder bis zum Ablauf der Widerrufsfrist die Schritte mit Außenwirkung: das Veröffentlichen eines Events und das Öffnen der Anmeldung, das Freigeben der Einbettung oder der Formular-Seite, das Veröffentlichen einer Landingpage, der Versand von E-Mails an Gäste (Einladungen, Aussendungen), der Import von Gästen, die Einlasskontrolle (Torwächter) und das Schalten einer eigenen Domain. Frei bleiben das Anlegen und Einrichten der Leistung samt Vorschau, das Anlegen einzelner Gäste, Entwürfe von Seiten, Aushängen und E-Mails und das Hinterlegen einer Domain samt DNS-Prüfung. An jeder ruhenden Stelle kann der Verbraucher das Verlangen nachholen; dort steht derselbe Wortlaut wie im Bestellvorgang (Absatz 1). Mit dem Ablauf der Widerrufsfrist endet das Ruhen von selbst. Die Bereitstellung der Leistung im Kundenkonto zum Anlegen und Einrichten (Satz 2) ist eine unentgeltliche Vorbereitung und noch nicht der Beginn der Dienstleistung; die entgeltliche Dienstleistung beginnt erst mit dem ersten Schritt mit Außenwirkung nach Satz 1.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten für Verbraucher mit Widerrufsrecht nach § 13. Für einen Verbraucher aus dem Vereinigten Königreich treten an die Stelle der Anlagen 1 bis 3 die Teile 4a bis 4c von Anlage 4. Für einen Verbraucher ohne Widerrufsrecht gelten sie nicht: er erklärt kein Verlangen, und es ruht nichts.
§ 15 Abweichungen für Verbraucher
(1) Nach einer Rückbuchung gilt § 8 für Verbraucher wie für Unternehmer, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt: Am ganzen Kundenkonto gilt nur die Sperre nach § 8 Abs. 4 Satz 1; die übrigen Sperren gelten nur für die Events, an denen eine wegen der Rückbuchung entzogene Leistung hängt (§ 8 Abs. 3 Satz 4).
(2) Beruht eine Rückbuchung darauf, dass der Anbieter eine nach einem Widerruf geschuldete Erstattung nicht fristgerecht geleistet hat, gelten § 8 Abs. 3 bis 7 nicht.
(3) Einem Verbraucher entzieht der Anbieter eine Leistung außer im Fall des § 8 nur, wenn er die Zahlung dafür erstattet hat, die Rechnung nach Fälligkeit trotz Mahnung unbezahlt bleibt oder der Verbraucher die Leistung missbräuchlich nutzt, insbesondere entgegen den Nutzungsregeln der Nutzungsbedingungen (§§ 5, 6). Der Anbieter kündigt den Entzug vorher an, außer bei Missbrauch, der sofortiges Handeln erfordert. Wird die Leistung aus einem Grund entzogen, den der Verbraucher nicht zu vertreten hat, erstattet der Anbieter den Preis wie bei seiner eigenen Kündigung (§ 12 Abs. 3 Buchstaben a bis d der Nutzungsbedingungen), mit dem Entzug an der Stelle des Vertragsendes: für ein Gästepaket, ein Mehrtages-Paket, eine Landingpage und einen Gastspeicher, deren Event erst nach dem Entzug endet, den Preis; bei einer Event-Gruppe und bei einer Gruppen-Landingpage den Anteil der Events nach dem Entzug, und liegt im Zeitraum einer Gruppen-Landingpage kein Event, den Teil des Preises, der auf die Zeit nach dem Entzug entfällt, anteilig nach Zeit; bei Gästekapazität und Ticket- bzw. Outreach-Kontingenten den Preis des beim Entzug unverbrauchten Anteils, solange der bezahlte Leistungszeitraum dieses Kaufs (§ 12 Abs. 2 b) läuft; bei einer eigenen Domain und einem Rückblick den Teil des Preises, der auf die Zeit nach dem Entzug entfällt, anteilig nach Zeit; beim Medienspeicher den Teil des Preises, der auf die Zeit zwischen dem Entzug und dem Ende der zwölf Monate nach § 12 Abs. 2 f entfällt, anteilig nach Zeit. Einen Zeitraum, der erst nach dem Entzug beginnen würde, erstattet er voll.
(4) Ein Verbraucher muss beim Kauf eine Kontakt-E-Mail-Adresse angeben. Mitteilungen nach § 10 Abs. 2 erhält er per E-Mail.
(5) Für Verbraucher gelten außerdem diese Regeln der Nutzungsbedingungen: die zugesagte Verfügbarkeit mit dem Recht zur Minderung für laufende Leistungen (§ 10 Abs. 1), die Änderung gekaufter Leistungen nur aus triftigem Grund mit Kündigungsrecht und Erstattung nach Absatz 3 (§ 10 Abs. 4, § 327r BGB), die Kündigung des Kundenkontos durch den Anbieter mit Erstattung (§ 12 Abs. 3) und die Möglichkeit, nach einer Kündigung aus wichtigem Grund einen neuen Vertrag zu den bisherigen Bedingungen anzubieten (§ 12 Abs. 4). Sie gehen diesen Bestellbedingungen nicht vor, soweit hier etwas Günstigeres für den Verbraucher steht.
§ 16 Informationen zum Vertragsschluss, Gewährleistung, Streitbeilegung
(1) Der Bestellvorgang: Der Kunde legt Leistungen in den Warenkorb, prüft dort Leistungen und Preise und kann sie bis zum Absenden ändern oder entfernen. Vor dem Absenden sieht er eine Zusammenfassung mit dem Gesamtpreis. Mit dem Knopf „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot ab; ein Verbraucher kann vorher das Verlangen nach § 14 Abs. 1 erklären, er muss es nicht. Der Vertrag kommt nach § 2 Abs. 2 zustande, auch ohne dieses Verlangen; die Bestellbestätigung ist keine Annahme. Eingabefehler kann der Kunde vor dem Absenden im Warenkorb und in den Stammdaten korrigieren.
(2) Der Anbieter speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält ihn mit der Bestellbestätigung, ein Verbraucher mit der Bestätigung nach § 14 Abs. 3; die jeweils aktuelle Fassung der Bestellbedingungen ist jederzeit auf der Plattform abrufbar. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.
(3) Für Mängel der Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).
(4) Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Abschnitt III — Schlussbestimmungen
§ 17 Recht, Gerichtsstand, Sprache
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, behält er zusätzlich den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die deutsche Fassung dieser Bestellbedingungen maßgeblich. Gegenüber Verbrauchern gilt die Fassung in der Sprache, in der sie bestellt haben. Alle Sprachfassungen sind inhaltlich identisch.
Anlage 1 — Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sebastian Reinhardt, Einlasshelden.de, Peperkamp 2, 25451 Quickborn, Telefon +49 (0)4106 122744, E-Mail hallo@einlasshelden.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch über den Link „Vertrag widerrufen“ in der Fußzeile jeder Seite der Plattform und in Ihrem Kundenkonto bei jedem Kauf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Anlage 2 — Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Sebastian Reinhardt, Einlasshelden.de, Peperkamp 2, 25451 Quickborn, E-Mail hallo@einlasshelden.de: – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Anlage 3 — Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie ausdrücklich verlangt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und bestätigt haben, dass Sie wissen, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt. Widerrufen Sie vorher, schulden Sie uns Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung. Das Verlangen ist freiwillig; Sie können es beim Bestellen oder später abgeben. Ohne das Verlangen können Sie trotzdem bestellen und die Leistung in Ihrem Kundenkonto einrichten; die Schritte mit Außenwirkung (etwa Veröffentlichen, E-Mails an Gäste, Einlass) ruhen dann bis zum Ablauf der Widerrufsfrist oder bis Sie das Verlangen nachholen (§ 14 Abs. 4 der Bestellbedingungen). Wann wir eine Leistung vollständig erbracht haben und wie der Wertersatz bemessen wird, regelt § 14 Abs. 2 der Bestellbedingungen.
Anlage 4 — Widerrufsbelehrung, Muster-Formular und Hinweis für Verbraucher im Vereinigten Königreich
4a — Cancellation information
Right to cancel
You have the right to cancel this contract within 14 days without giving any reason.
The cancellation period will expire after 14 days from the day of the conclusion of the contract.
To exercise the right to cancel, you must inform us (Einlasshelden.de, owner: Sebastian Reinhardt, Peperkamp 2, 25451 Quickborn, Germany, telephone +49 (0)4106 122744, e-mail hallo@einlasshelden.de) of your decision to cancel this contract by a clear statement (e.g. a letter sent by post or e-mail). You may use the attached model cancellation form, but it is not obligatory. You can also cancel via the link “Withdraw from contract” in the footer of every page of the platform and in your customer account for each purchase. If you use this option, we will communicate to you an acknowledgement of receipt of such a cancellation on a durable medium (e.g. by e-mail) without delay.
To meet the cancellation deadline, it is sufficient for you to send your communication concerning your exercise of the right to cancel before the cancellation period has expired.
Effects of cancellation
If you cancel this contract, we will reimburse to you all payments received from you.
We will make the reimbursement without undue delay, and not later than 14 days after the day on which we are informed about your decision to cancel this contract.
We will make the reimbursement using the same means of payment as you used for the initial transaction, unless you have expressly agreed otherwise; in any event, you will not incur any fees as a result of the reimbursement.
If you requested us to begin the performance of services during the cancellation period, you shall pay us an amount which is in proportion to what has been performed until you have communicated us your cancellation from this contract, in comparison with the full coverage of the contract.
End of cancellation information
4b — Model cancellation form
(Complete and return this form only if you wish to withdraw from the contract)
– To Einlasshelden.de, owner: Sebastian Reinhardt, Peperkamp 2, 25451 Quickborn, Germany, e-mail hallo@einlasshelden.de: – I/We [*] hereby give notice that I/We [*] cancel my/our [*] contract for the supply of the following service [*], – Ordered on [*], – Name of consumer(s), – Address of consumer(s), – Signature of consumer(s) (only if this form is notified on paper), – Date
[*] Delete as appropriate.
4c — Information on the early end of the right to cancel
Your right to cancel ends early once we have fully performed the service, if you expressly requested that we begin before the end of the cancellation period and acknowledged that you will lose your right to cancel once we have fully performed the contract. If you cancel before then, you must pay us an amount in proportion to the service performed up to the cancellation. The request is voluntary; you can make it when ordering or later. Without the request you can still order and set up the service in your customer account; the steps with external effect (such as publishing, e-mails to guests, admission) are then on hold until the cancellation period ends or until you make the request later (§ 14 (4) of the Order Terms). When we have fully performed a service and how the amount is calculated is governed by § 14 (2) of the Order Terms.